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Kindesschutz

Aufgrund der Kinderrechte haben Kinder und Jugendliche, das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit. Dieses Wohl des Kindes, gilt es zu schützen. Zusammen mit den Erziehungsberechtigten und den Schulen sind alle Personen, die mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten, verpflichtet mögliche Kindeswohlgefährdungen zu melden und zu beheben.
Das Team der Fachstelle ist in all ihren Arbeitsbereichen (Schulsozialarbeit, offene Kinder- und Jugendarbeit und Prävention) mit Aussagen und Beobachtungen konfrontiert, die auf eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls hinweisen können. Möglichen Hinweisen geht die Fachstelle nach und sucht das Gespräch mit den betroffenen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und den Erziehungsberechtigten. Die Fachstelle bietet den Kindern und Jugendlichen, den Eltern und den Schulen bei auffälligen Situationen und Hinweisen auf eine (drohende) Gefährdung, Beratung und Unterstützung an. Bei Bedarf vermittelt die Fachstelle geeignete spezialisierte Beratungsstellen und Therapieplätze, hilft bei der Gestaltung einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung und engagiert sich für die Stärkung der elterlichen Kompetenzen.