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Kinderrechte

Kinder sind wertvoll und haben Rechte. 1997 ratifizierte der Bundesrat das UNO-Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Das Übereinkommen schützt und anerkennt Kinder als eigenständige Personen mit eigenen Bedürfnissen und eigenem Willen. Kinder sollen bei allen Entscheiden, die ihr eigenes Wohl betreffen, altersgerecht angehört und berücksichtigt werden. Weiter haben Kinder das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung, gesund und sicher aufzuwachsen, sowie das eigene Potenzial zu entfalten und darin ernst genommen zu werden. Kinder und Jugendlichen sollen ihre Rechte kennen, sich selbst behaupten lernen und ihre Ideen und Wünsche in die Gemeinde tragen können.
Die Fachstelle setzt sich ein, dass die Kinderrechte als geltendes Recht regelmässig thematisiert werden, in geeigneter Form in der täglichen Arbeit einfliessen und gegenüber Gemeinden und Institutionen eingefordert werden. Als Angebot biete die Fachstelle einen Workshop «Kinderrechte» im Zyklus 1 an, begleitet regelmässig Mitwirkungsprozesse und macht sich immer wieder in Freizeitangeboten und auf Social Media für das Thema stark.